eRezept und Überweisung

Liebe Patientinnen und Patienten: es gibt einige, wichtige Neuerungen!

Seit 01.01.2024 wurde das sogenannte e-Rezept eingeführt. Was müssen Sie nun beachten?

1. Einmal im Quartal muss bei uns nach wie vor die Gesundheitskarte der Krankenkasse eingelesen werden.

2. Benötigen Sie im laufenden Quartal ein Wiederholungsrezept, bestellen Sie dieses wie gewohnt telefonisch oder per e-Mail über das Kontaktformular bei uns in der Praxis.

3. Wir bearbeiten den Rezeptwunsch in der Regel binnen 24 Stunden. Am Folgetag können Sie mit Ihrer Gesundheitskarte in jede beliebige Apotheke gehen und über Ihre Karte das verschriebene Medikament erhalten (sollte die Karte bei uns schon einmal eingelesen sein, siehe 1., brauchen Sie NICHT mehr bei uns vorbeikommen, sondern können direkt in die Apotheke gehen).

4. In Ausnahmefällen ist weiterhin ein Rezept auf Papier möglich.

5. Die Reglungen für das eRezept gelten NICHT u.a. für: Privatrezepte, BTM-Rezepte z.B. Morphin, Hilfsmittel und Physiotherapie.

Ihre Praxis Dr. Engler